REACH | VERORDNUNG N.1907/2006
REACH ist die Verordnung der Europäischen Union Nr. 1907/2006, die verabschiedet wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie zu fördern. Die Verordnung fördert auch alternative Methoden zur Bewertung der Gefahren von Stoffen, um die Zahl der Tierversuche zu verringern. (fonte: http://echa.europa.eu/it/regulations/reach)
Alle Chemikalien, die in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, im Bereich von 1 bis 100 Tonnen, müssen bis zum 31. Mai 2018 bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert sein.
Dies ist die letzte Frist im Rahmen von REACH für Unternehmen, die nach diesem Datum solche Stoffe nicht mehr rechtlich in Verkehr bringen können, wenn sie dies nicht tun.
Die Registrierung ist ein Prozess, der erhebliche Ressourcen in Bezug auf Zeit, Kosten und Fachwissen erfordern kann. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass Unternehmen jetzt damit beginnen, die REACH-Verpflichtungen zu überprüfen und gegebenenfalls das Management ihrer Registrierungen für die Endfrist zu planen. REACH ist nicht nur eine Verpflichtung, es kann auch für die Unternehmen von Vorteil sein.
Es ist in der Tat ein Instrument, um die Verwendung bestimmter Produkte sowohl für Arbeitnehmer als auch für Verbraucher sicher zu machen. Ein richtiges Chemikalienmanagement ermöglicht es Unternehmen, Sicherheitskosten zu sparen, ihr Image in Bezug auf Nachhaltigkeit zu verbessern, Produkte und Prozesse zu erneuern und neue Märkte zu erschließen.
Um die betroffenen Unternehmen zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung einen eigenen Informationsschalter, den REACH- Helpdesk. Seit 2007 hat der Helpdesk mehr als 3.000 Fragen beantwortet, vertiefende Initiativen mit Unternehmen organisiert, ihre Anliegen auf nationaler und europäischer Ebene vertreten.
Die ECHA koordiniert die Datenerhebung auf europäischer Ebene in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und verpflichtet sich ihrerseits zur Unterstützung.
Unternehmen können sich kostenlos auf der ECHA-Website registrieren.
REACH wird definiert als die "Chemikalienverordnung" und nicht als die "Verordnung über Chemieunternehmen", da sie mehrere Produktsektoren betrifft, die Chemikalien verwenden, einschließlich:
- Textilien und Bekleidung
- Leder
- Holz und Möbel
- Papier und Druck
- Gummi und Kunststoff
- Metalle und verwandte Produkte
- elektronische Geräte
- elektronische Systeme und Unterhaltungselektronik.
Darüber hinaus umfasst REACH auch diejenigen, die eine kommerzielle Tätigkeit ausüben, wie z.B. Importeure von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, und bezieht auch Hersteller und Importeure von Stoffen oder Gemischen ein, die in Sektoren verwendet werden, die vom Anwendungsbereich der Verordnung selbst ausgeschlossen sind.
REACH schlägt ein neues Chemikalienmanagement vor: von der Sammlung von Informationen über die intrinsischen Eigenschaften von Stoffen bis hin zur Ermittlung geeigneter Risikomanagementmaßnahmen.
REACH erfordert eine proaktive Rolle und Auswirkungen auf technische, kommerzielle und rechtliche Aspekte.
beteiligte Parteien
REACH umfasst alle Subjekte, die nicht nur Chemikalien (Stoffe, Gemische) herstellen / herstellen, importieren, verwenden, liefern, sondern auch Produkte, die an anderen Arten von industriellen Aktivitäten beteiligt sind, wie z.B. Reinigungsmittel, Farben, Kosmetika, Kerzen, sowie Artikel wie Kleidung, Möbel, Spielzeug, Kinderartikel, Elektrogeräte usw.
Unternehmen, die nicht für das erstmalige Inverkehrbringen von Produkten auf dem europäischen Markt verantwortlich sind (z.B. Händler, nachgeschaltete Anwender usw.), spielen auch im Zusammenhang mit REACH eine Rolle.
Serviceleistungen von MTIC InterCert Srl.
Kontaktieren Sie unsere Büros in Rho (MI), um ein Angebot anzufordern.
t. +39 02 97071800 - m. info@mtic-group.org